Vorsorge Krebsfrüherkennung Frauenärzte Heilsbronn 2

Vorsorge und Krebsfrüherkennung

Die jährliche gesetzliche Krebsfrüherkennung ist eine wichtige Untersuchung für die Gesundheit der Frau, denn je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Folgende Leistungen werden grundsätzlich von allen Krankenkassen übernommen. Einige Kassen übernehmen noch weitere Zusatzleistungen, v.a. bei den privaten Kassen. Fragen Sie gerne vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wa gehört zur jährlichen Krebsfrüherkennung?

Jährlich ab dem Alter von 20 Jahren
  • Anamnese (Klärung von Beschwerden und Vorerkrankungen)
  • Gynäkologische Untersuchung mit Pap-Abstrich
  • Untersuchung der genitalen Hautregion
  • Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit Beratung der Patientin
Jährlich zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren
  • Abtasten der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten
  • Untersuchung der Brusthaut und der Brustwarzen
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
  • Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit Beratung der Patientin
zusätzlich ab dem Alter von 35 Jahren
  • Gynäkologische Untersuchung mit kombiniertem Pap-Abstrich und HPV-Test alle 3 Jahre anstelle des jährlichen Pap-Abstriches
zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren
  • alle 2 Jahre Mammographie-Screening im Alter von 50 bis 69 Jahren
  • Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung
  • jährlich bis 54 Jahre Untersuchung auf Blut im Stuhl
zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren
  • zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von (mindestens) zehn Jahren
  • alle 2 Jahre Untersuchung auf Blut im Stuhl, wenn keine Darmspiegelung erfolgt

Gebärmutterhalskrebs:

Wie sieht die Früherkennung ab 2020 aus?

Ihre Krankenkasse übernimmt auch künftig die Kosten für die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung.

ab dem Alter von 20 bis 34 Jahren
  • Weiterhin jährliche Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche des
    Muttermundes und aus dem Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) für die zytologische Untersuchung (Pap-Test)
ab dem Alter von 35 Jahren
  • alle 3 Jahre Entnahme von Untersuchungsmaterial von der Oberfläche des Muttermundes und aus dem Gebärmutterhals (Pap-Abstrich) für die zytologische Untersuchung (Pap-Test) kombiniert mit dem HPV-Test

Darüber hinaus bieten wir einige zusätzliche Leistungen an, die nicht immer von den Krankenkassen übernommen werden, sog. IGeL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung). Bitte sprechen Sie uns an.

Noch Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter.